DPMA erteilungsfreudig bei Softwarepatenten

Wir haben in der vergangenen Woche (15.7.2025) ein wichtiges Patent für eine App eines Mandanten in Aussicht gestellt bekommen. Die App ermöglicht Verabredungen über Social Media mit Freunden, die sich in der Nähe befinden. Ein überzeugender Punkt für die Patentfähigkeit waren die Datenschutzeinstellungen. Die App ermöglicht es, den genauen Standort zu verfälschen.

Wir stellen fest, dass das DPMA sich aktuell offener als gewohnt für Softwarepatente zeigt. Es lohnt sich also, bei geplanten neuen Apps den Weg über das DPMA zu nehmen.

Wir haben eine große Expertise im Bereich von computerimplementierten Erfindungen. Die Kriterien am EPA und DPMA für Softwarepatente sind gut etabliert, die Regeln sind ausreichend klar. Gerne beraten wir Sie näher zu den Möglichkeiten, ihr Software-Produkt durch Schutzrechte abzusichern.

22. Juli 2025
Thorsten Brüntjen
Patentanwalt