Seit Juni 2023 gibt es in Europa eine neue, schlanke Option zum Schutz technischer Innovationen: das Einheitspatent. Vor allem für den Mittelstand und IP-Verantwortliche in international aktiven Unternehmen lohnt sich ein Blick darauf.
Was ist das Einheitspatent?
Ein einmal beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragter Patentschutz, der automatisch in derzeit 18 EU-Staaten gilt, ohne nationale Validierung, Übersetzungen für jedes Land oder getrennte Jahresgebühren.
Der Weg zum Einheitspatent – kurz und knapp:
- Europäische Patentanmeldung beim EPA einreichen.
- Patent wird erteilt durch das EPA.
- Innerhalb eines Monats:
➣ Antrag auf einheitliche Wirkung
➣ Einreichung einer Übersetzung (abhängig von der Verfahrenssprache)
- Eintragung in das Register
➣ Einheitspatent ist wirksam in allen teilnehmenden EU-Staaten.
Vorteile für Unternehmen:
Ein Antrag, viele Länder: Schutz in 18 EU-Staaten mit einem Schritt
Weniger Verwaltungsaufwand
Günstigere Jahresgebühren als bei klassischer nationaler Validierung in mehreren Ländern
Zentrale Durchsetzung und Verteidigung vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC)
Ideal für: Unternehmen mit europäischer Wachstumsstrategie
Zu beachten:
Nicht in ganz Europa gültig (z. B. nicht in Spanien, Polen, UK, Schweiz)
Kein Länderausstieg möglich: einheitlich oder gar nicht
Höheres Risiko bei Streitigkeiten: ein Angriff vor dem UPC betrifft alle Länder gleichzeitig
Klassisches Patent + nationale Validierungen bleiben weiterhin Alternativen
Fazit:
Für den Mittelstand mit europäischem Fokus ist das Einheitspatent eine intelligente, kostenbewusste Option. Wer nur gezielt Marktregionen absichern möchte, sollte sorgfältig abwägen.
Sie überlegen, ob das Einheitspatent zu Ihrem IP-Portfolio passt? Lassen Sie uns sprechen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung.
11. August 2025
Vanessa Bockhorni
Patentanwältin