„bio mineralwasser“ scheitert als Marke: DPMA lehnt Anmeldung ab

Das farbige Wort-/Bildzeichen

war am 3. April 2019 als deutsche Gewährleistungsmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 30 2019 008 571.6 angemeldet worden. Die Anmeldung sollte für Waren der Klasse 32:

Mineralwässer und andere Wässer; andere alkoholfreie Getränke, hergestellt unter Verwendung von Mineralwässern

in das deutsche Markenregister des DPMA eingetragen werden.

Sowohl die Prüfungsabteilung des DPMA als auch das Bundespatentgericht wiesen die Markenanmeldung aus den folgenden Gründen zurück:

          • Schutzhinderniss der fehlenden Unterscheidungskraft und der Freihaltebedürftigkeit

          • Täuschungsgefahr für die beanspruchten Waren „andere Wässer

Quelle:  
BPatG, Beschluss vom 16.12.2024 – 26 W (pat) 31/20

25. Juli 2025
Vanessa Bockhorni
Patentanwältin