Einheitspatent

Seit Juni 2023 gibt es in Europa eine neue, schlanke Option zum Schutz technischer Innovationen: das Einheitspatent. Vor allem für den Mittelstand und IP-Verantwortliche in international aktiven Unternehmen lohnt sich ein Blick darauf.

Was ist das Einheitspatent?

Ein einmal beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragter Patentschutz, der automatisch in derzeit 18 EU-Staaten gilt, ohne nationale Validierung, Übersetzungen für jedes Land oder getrennte Jahresgebühren.

Der Weg zum Einheitspatent – kurz und knapp:

  • Europäische Patentanmeldung beim EPA einreichen.
  • Patent wird erteilt durch das EPA.
  • Innerhalb eines Monats:

    ➣ Antrag auf einheitliche Wirkung

    ➣ Einreichung einer Übersetzung (abhängig von der Verfahrenssprache)

  • Eintragung in das Register

    ➣ Einheitspatent ist wirksam in allen teilnehmenden EU-Staaten.

Vorteile für Unternehmen:

  • Ein Antrag, viele Länder: Schutz in 18 EU-Staaten mit einem Schritt

  • Weniger Verwaltungsaufwand

  • Günstigere Jahresgebühren als bei klassischer nationaler Validierung in mehreren Ländern

  • Zentrale Durchsetzung und Verteidigung vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC)

  • Ideal für: Unternehmen mit europäischer Wachstumsstrategie

Zu beachten:

  • Nicht in ganz Europa gültig (z. B. nicht in Spanien, Polen, UK, Schweiz)

  • Kein Länderausstieg möglich: einheitlich oder gar nicht

  • Höheres Risiko bei Streitigkeiten: ein Angriff vor dem UPC betrifft alle Länder gleichzeitig

  • Klassisches Patent + nationale Validierungen bleiben weiterhin Alternativen

Fazit:

Für den Mittelstand mit europäischem Fokus ist das Einheitspatent eine intelligente, kostenbewusste Option. Wer nur gezielt Marktregionen absichern möchte, sollte sorgfältig abwägen.

Sie überlegen, ob das Einheitspatent zu Ihrem IP-Portfolio passt? Lassen Sie uns sprechen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung.

11. August 2025
Vanessa Bockhorni
Patentanwältin