Einheitspatent – die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten

Vierundzwanzig EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) unterzeichnet.

  • Zunächst wird das EPGÜ in den siebzehn Staaten in Kraft treten, die das EPGÜ ratifiziert haben :

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Schweden.

  • Die übrigen sieben EU-Mitgliedstaaten, die das EPGÜ unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, können dies jederzeit tun.
    Das sind:

Griechenland, Irland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern.

  • Die EU-Mitgliedstaaten, die das EPGÜ nicht unterzeichnet haben, können ihm dennoch jederzeit beitreten. Das sind:

Polen, Kroatien und Spanien.

20. März 2023
Vanessa Bockhorni
Patentanwältin