Europäische Kommission will Markenschutz stärken und die Verfahren vereinfachen

Der Markenschutz in Europa soll nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission für Unternehmen einfacher und wirksamer werden, damit auf diese Weise Innovation und Wachstum gefördert werden. Mehr …

Europäische Kommission will Markenschutz stärken und die Verfahren vereinfachen

Der Markenschutz in Europa soll nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission für Unternehmen einfacher und wirksamer werden, damit auf diese Weise Innovation und Wachstum gefördert werden. Die Reform stellt hierbei auf Folgendes ab:

 

  • Straffung und Harmonisierung der Eintragungsverfahren, auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten
  • Modernisierung der bestehenden Vorschriften und Stärkung der Rechtssicherheit
  • Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie im Fall von Waren, die das Gebiet der EU passieren sowie
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedsstaaten und dem HABM.

Hierzu umfasst das Reformpaket drei Initiativen, nämlich

 

  • Die Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marke,
  • Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke und
  • Überarbeitung der Verordnung der Kommission von 1995 über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren.

Als Zeitplan ist angedacht, dass das Europäische Parlament und der Rat die Gesetzesvorschläge der Kommission in Frühjahr 2014 annehmen. Innerhalb von zwei Jahren ab diesem Zeitpunkt muss dann eine Umsetzung in jeweiliges nationales Recht erfolgen. Die Gebührenordnung soll jedoch bereits vorher geändert werden, da sie als Durchführungsakt von der Kommission erlassen werden kann und „nur“ der vorherigen Zustimmung des zuständigen Ausschusses des HABM für Gebühren bedarf. Somit wird eine Änderung der Gebührenordnung bereits Ende 2013/Anfang 2014 erwartet.

Die neue Gebührenordnung ist von der Kommission wie folgt vorgeschlagen:

Die Anmeldegebühr soll € 775,00 für eine Klasse betragen, wobei für die zweite Klasse € 50,00, die dritte Klasse € 75,00 und jede weitere Klasse € 150,00 hinzukommen sollen. Derzeit liegt die Anmeldegebühr bei € 900,00 für drei Klassen und € 150,00 für jede weitere Klasse. Somit ergibt sich bei der Anmeldung einer Marke mit nur einer Klasse eine Kostenersparnis von € 125,00 und bei der Anmeldung einer Marke mit zwei Klassen eine Kostenersparnis von € 75,00. Bei einer Markenanmeldung mit drei Klassen und darüber ändert sich von den Kosten her nichts.

Auch die Erneuerungsgebühren sollen geändert werden auf € 1.000,00 für eine Klasse, € 100,00 für die zweite Klasse, € 150,00 für die dritte Klasse und € 300,00 für jede weitere Klasse. Derzeit betragen die Erneuerungsgebühren € 1.350,00 für drei Klassen und € 400,00 für jede weitere Klasse. Somit ergibt sich eine Kostenersparnis bei den Erneuerungsgebühren bei einer Marke mit einer Klasse von € 350,00, bei einer Marke mit zwei Klassen von € 250,00 und bei einer Marke mit drei Klassen von € 100,00.

Die Einführung der neuen Gebührenordnung ist sehr zu befürworten. Insbesondere für Marken mit nur einer oder zwei Warenklassen, wie sie oft im mittelständischen Bereich vorkommen, wird es dann auch unter Kostenaspekten deutlich interessant, eine Markenanmeldung zu hinterlegen. Dementsprechend ist mit einem Anstieg der Markenanmeldungen zu rechnen.

17. Juni 2013; N. Winthuis (PA)

Quellen: Pressemitteilung und Memo der Europäischen Kommission v. 27. März 2013