Pilotprojekt zur Zustellung per E-Mail im Prüfungsverfahren

Ein vom EPA gestartetes Pilotprojekt betrifft eine Zustellung per E-Mail im Prüfungsverfahren, und zwar in Bezug auf anberaumte mündliche Verhandlungen. Das Pilotprojekt begann am 01. September 2020 und läuft zunächst bis zum 31. August 2021.

Das Pilotprojekt verfolgt das Ziel, dass im Verfahrenszeitraum nach der sog. Schriftsatzfrist und vor dem Tag der mündlichen Verhandlung von einer Prüfungsabteilung erlassene Bescheide und Mitteilungen per E-Mail zugestellt werden können. Diese Bescheide oder Mitteilungen ergehen beispielsweise, um Anmeldern eine Entscheidung der Prüfungsabteilung über die Beibehaltung, Terminverlegung oder Absage der mündlichen Verhandlung nebst Begründung mitzuteilen, aber auch um die vorläufige Beurteilung von Schriftsätzen zu übermitteln. Ausgenommen sind Bescheide oder Mitteilungen, durch die eine Frist in Lauf gesetzt wird. Die Anmelder erhalten ihrerseits die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen auf derartige Bescheide oder Mitteilungen per E-Mail zu erwidern.

Voraussetzung ist jeweils die Einwilligung des Anmelders zum Erhalt der jeweiligen Bescheide oder Mitteilungen per E-Mail. Zur Einwilligung in die Zustellung per E-Mail muss der Anmelder dem EPA lediglich eine E-Mail-Adresse mitteilen, an die er Bescheide oder Mitteilungen im Rahmen des Pilotprojekts zugestellt bekommen möchte. Die E-Mail-Adresse muss spätestens zu dem Zeitpunkt mitgeteilt werden, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. Nach Einwilligung durch den Anmelder werden die Bescheide und Mitteilungen als PDF-Anhänge versandt. Die Übermittlung gilt am Tag der Absendung der E-Mail als erfolgt. Der Anmelder ist verpflichtet, den Empfang unverzüglich zu bestätigen. Reicht der Anmelder Schriftsätze in Erwiderung auf Bescheide und Mitteilungen per E-Mail ein, dann sind diese nur dann rechtswirksam, wenn sie an die zentrale E-Mailadresse der Direktion gesandt werden.

Das EPA etabliert also den Emailschriftverkehr im Voraus zu mündlichen Verhandlungen in Prüfungsverfahren. Aber Achtung: Schriftsätze, die an die E-Mail-Adresse eines Mitglieds der Prüfungsabteilung gesandt werden, haben keine rechtliche Wirkung.

Europäisches Patentamt
Amtsblatt EPA 2020, A89, A90

7. Dezember 2020
Thorsten Brüntjen
Patentanwalt