VORERST Stopp des Einheitspatentgerichts durch deutsches Bundesverfassungsgericht

Aktuell liegen derzeit in Deutschland die Gesetze für eine EU-Patentrechtsreform (Einheitspatent) und ein einheitliches europäisches Patentgericht (Einheitsgericht) auf Eis. Überraschend hat das höchste Gericht in Deutschland, nämlich das Bundesverfassungsgericht den Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gebeten, vorerst noch nicht diese Gesetzentwürfe auszufertigen, obgleich diese vom deutschen Bundestag und vom deutschen Bundesrat gebilligt wurden. Dies hat zur Folge, dass der Bundespräsident vorerst diese Gesetzentwürfe nicht unterschreibt und insoweit noch keine Ratifizierung durch Deutschland erfolgt mit der Folge, dass das Einheitspatent nicht in Kraft treten kann.

Nach aktuellen Informationen hat der Bundespräsident „auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2017 die Ausfertigungsprüfung des Zustimmungsgesetzes“ zum Einheitspatentgericht „ausgesetzt“.

Der Grund hierfür ist eine unter dem Aktenzeichen 2 BvR 739/17 geführte Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht nach Angaben des Bundespräsidialamtes „nicht von vornherein für aussichtslos“ hält. In der Beschwerde und einem parallelen Eilantrag geht es um das Gesetz für das Patentgericht, jedoch liegt aufgrund des inhaltlichen Bezuges auch die Patentrechtsreform erst einmal auf Eis, wie vom Bundespräsidialamt mitgeteilt wurde.

Wohlgemerkt, sobald Deutschland ratifiziert, könnte das Einheitsspatent starten. Ein baldiger Start ist nunmehr in Frage gestellt.

14. Juli 2017; Josef Bockhorni (PA)